Technischer Nachweis der Verletzung von Urheberrechten. In Fällen bei denen Softwareentwickler oder Softwareunternehmen vermuten, dass Dritte Rechte an Ihrem Quelltexten verletzen können technische Untersuchungen vorgenommen werden. In der Regel kann festgestellt werden, ob Urheberrechte verletzt worden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Umfang von Urheberrechtsverletzungen ermittelt werden.
In größeren Sofwareprojekten arbeiten unterschiedlichste Entwickler zusammen. Auch wenn es vom Auftraggeber nicht beabsichtigt ist, kann es zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Nicht immer hat der Auftraggeber die Kontrolle über den Ursprung des von den beauftragten Entwicklern abgelieferten Quellcodes. Dies gilt insbesondere, wenn die Softwareentwicklung nicht vollständig im eigenen Hause stattfindet. Besondere Beachtung gilt auch den lizenzrechtlichen und technischen Vereinbarungen mit nichtangestellten Programmieren.
Zur Vermeidung derartiger Probleme können Massnahmen entwickelt werden, die
Vorkehrungen gegen die unbeabsichtigte Übernahme urheberrechtlich geschützten Materials treffen.
Beratung über die Rechte und Verpflichtungen, welche sich aus der Verwendung von freier Sofware im allgemeinen und GPL lizensierter Werke im besonderen ergeben.
Beratung über die Rechte und Verpflichtungen, welche sich für Entwickler unf Unternehmen bei der Verwendung von freier Software ergeben. Entwicklung von Massnahmen für Entwickler freier und proprietärer Software, mit denen eine spätere Identifizierung des Quelltextes möglich wird. Es werden Vorschläge entwickelt, die auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten können.
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