Sie sind auf der Seite eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Systeme und Anwendungen der Informationverarbeitung. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung verpflichtet zur objektiven und unbeeinflussten Beratung.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine gutachterliche Beauftragung bedeutet daher, das Ihr Anliegen vertraulich behandelt wird.
Der Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung ist in der Regel kostenträchtig und langwierig. Eine aussergerichte Konfliktlösung unter der Mitwirkung eines Mediator/Schiedsgutachters kann das vorliegende Problem unter Umständen einfacher lösen. In der Regel kann auch eine Befriedung des Konfliktes erreicht werden.
Im Rahmen einer aussergerichtlichen Konfliktbeilegung/Mediation werden menschliche und sachliche Probleme und Konfliktursachen bearbeitet.
Nachweis von Urheberrechtsverletzungen sowie der Nachweis, das keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen.
Beratung bezüglich des Einsatzes und der konfliktfreien Verwendung von freier Software die z.B. mit den Lizenzen GPL/LGPL/Apache veröffentlicht worden sind.
Untersuchung von Programmen und Anwendungen bezüglich Fehlern und/oder Leistungsengpässen.
Untersuchung informationstechnischer Maschinen und Anlagen bezüglich Fehlern und/oder Leistungsengpässen.
Wertgutachten bezüglich Hard- und Software.
Projekte enden verschiedentlich bezüglich der Aspekte Kosten,Technik und zwischenmenschlicher Beziehungen in einer Sackgasse. In vielen Fällen kann ein Ausweg gefunden werden, der die Forsetzung und erfolgreiche Beendigung des Projektes ermöglicht. Alternativ kann eine geordnete Beendigung des Projektes erreicht werden.
Fahrenheitstr. 1, 28359 Bremen IT-Sachverständienbüro Lüters Habichtstr. 41, 22305Hamburg